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Wohnen in VIERZIG 549 Düsseldorf
Leistungsphasen 1 – 4
BGF / BRI 48.400 m² / 160.000 m³
Die städtebauliche Organisation der Wohngebäude ist durch die Vorgaben des Bebauungsplanes reglementiert. Die Geschossigkeit, Baugrenzen, Zufahrten zu Tiefgaragen und Durchfahrten sind räumlich festgelegt. Auch sehr detaillierte Gestaltungsvorgaben für die Fassade geben den Rahmen für die Planung vor.
Innerhalb dieses festgelegten Rahmens gab es Festlegungen durch den Auftraggeber: Ein Wohnungsmix, eine Mindestanzahl von Wohnungen sowie Wohnunter- und –obergrenzen bezüglich der Wohnflächen.
In der Vorentwurfsplanung legte der Auftraggeber zunehmend Wert auf die wirtschaftliche Ausnutzung der im B-Plan vorgegebenen Baugrenzen. Die Auswirkungen der Gebäudetiefe (15 m statt vorgegeben max. 14 m) auf die Wohnfläche wurden individuell für alle Wohnungstypen diskutiert. Die Wohnungsanzahl erhöhte sich zwischenzeitlich, wurde dann wieder reduziert, insbesondere durch die Anordnung von gewünschten Stadthäusern, statt der zuvor geplanten Geschosswohnungen.
Bezüglich der Fassadengestaltung wurden mehrere Varianten vorgestellt und miteinander diskutiert. Auf Basis einer abgestimmten Variante konnte die Entwurfsplanung erfolgen.
Das wesentliche Konstruktionsprinzip der Gebäude mit übereinander liegenden Wänden und Schächten wurde bis ins Untergeschoss und in die Tiefgarage komplett umgesetzt.
Nachdem die Baugenehmigungen Ende 2020 erteilt wurden, befinden sich die Gebäude nun kurz vor der Fertigstellung.
pbs architekten wurden mit der Planung von 36 Gebäuden mit über 300 Wohneinheiten für die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.